AGB

Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Kurabgabe
Die Kurabgabe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, die sich auf der Insel Föhr aufhalten – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang sie die Einrichtungen bzw. Vorteile nutzen. Als ortsfremd in diesem Sinne gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht.

Von der Kurabgabe freigestellt sind:

  • Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
  • Die Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der schwerbehinderten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird.
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Geburtstags.

Aktuelle Höhe der Kurabgabe

  • 01. März bis 31. Oktober: 2,60 €/Tag
  • übrige Zeit: 1,30 €/Tag

Die Kurabgabe ist nicht im Mietpreis enthalten und gesondert zu entrichten.

§ 2 Mietbedingungen

Sorgfaltspflicht und Haftung

Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Für die Benutzung des Hauses und des Grundstücks übernimmt der Vermieter keine Haftung. Eltern haften für Ihre Kinder.

Restriktionen

Rauchen ist in der Ferienunterkunft nicht erlaubt. Haustiere sind nicht gestattet. Hunde sind nicht gestattet. Die Ferienwohnung ist für die Nutzung durch 4 Personen zugelassen.

Reinigung des Mietobjekts

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Mietende besenrein zurückzugeben. Die Endreinigung wird durch eine vom Vermieter beauftragte Reinigungsfirma durchgeführt und ist im Mietpreis enthalten.

Kündigung durch den Vermieter

Sofern der Mieter seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht fristgemäß nachkommt, kann der Vermieter unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er den Mieter zuvor zumindest einmalig mit einer Frist von 7 Tagen zur Zahlung gemahnt hat. Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.

§ 3 Rücktrittsregelung

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten.

  • bis 28 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • weniger als 28 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt. Zur Absicherung von unvorhersehbaren Störungen, die den Antritt der Reise verhindern, kann eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden.

§ 4 Zusätzliche Vereinbarungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 5 Rechtswahl

Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.